Angehörigen Entlastungsdienst

Angehörigen-Entlastungs-Dienst (AED)

Für pflegende Angehörige bietet der „Angehörigen Entlastungsdienst“ ein Angebot, um dem stetig wachsenden psychischen und physischen Druck entgegenzusteuern und sie zu unterstützen.

Damit soll eine Entlastung auf längere Zeit bzw. auch kurzfristig bei Erkrankung des pflegenden Angehörigen erreicht werden. Der Verbleib der zu betreuenden Personen in der vertrauten Umgebung ist so gewährleistet. Die Betreuungszeit ist mit maximal 120 Stunden pro Jahr und betreuter Person begrenzt und setzt das Pflegegeld ab der Stufe 3 voraus.

Die Kosten für die Inanspruchnahme der Betreuung richten sich nach den Tarifen der Mobilen Betreuung.

Wir freuen uns, wenn wir Sie unterstützen dürfen.

Vorteile der Betreuungsform

Kurzfristige Entlastung bei Erkrankung eines pflegenden Angehörigen

Kurzfristige Entlastung bei Erkrankung eines pflegenden Angehörigen

Vertraute häusliche Umgebung und Tagesabläufe bleiben erhalten

Vertraute häusliche Umgebung und Tagesabläufe bleiben erhalten

Keine-Belastung-durch-Ortsveränderung-von-geriatrischen-und-dementen-Pflegebedürftigen

Keine Belastung durch Ortsveränderung von geriatrischen und dementen Pflegebedürftigen

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