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Aufnahme und Kosten
Rechtsverhältnis
Heimvertrag, Hausordnung.
vorübergehende Pflege
Kurzzeitpflege, Urlaubsaufenthalte und Schnupperwohnen möglich.
Aufnahmebedingungen
nur bezirkseigene Bewerber; vor Aufnahme mindestens 6 Monate ordentlicher Wohnsitz im Bezirk Linz-Land; Bezug von Pflegegeld mindestens der Stufe 3.
Kosten: Bei der Heimverwaltung erfragen
Gebührenordnung des SHV-Linz Land, keine Ermäßigungsmöglichkeit
Kostenübernahme durch das Land Oberösterreich
im Wege des OÖ. Sozialhilfegesetzes möglich
© 2002 Bezirksaltenheim Leonding - letzte Änderung 19.07.2003
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