Aufnahme und Kosten

Rechtsverhältnis
Heimvertrag, Hausordnung.

vorübergehende Pflege
Kurzzeitpflege, Urlaubsaufenthalte und Schnupperwohnen möglich.

Aufnahmebedingungen
nur bezirkseigene Bewerber; vor Aufnahme mindestens 6 Monate ordentlicher Wohnsitz im Bezirk Linz-Land; Bezug von Pflegegeld mindestens der Stufe 3.

Kosten: Bei der Heimverwaltung erfragen
Gebührenordnung des SHV-Linz Land, keine Ermäßigungsmöglichkeit

Kostenübernahme durch das Land Oberösterreich
im Wege des OÖ. Sozialhilfegesetzes möglich

© 2002 Bezirksaltenheim Leonding - letzte Änderung 19.07.2003
created by net.work - Internet nach Maß.